ERNÄHRUNGSBERATUNG (nach § 20 SGB V, Primärprävention)

richtet sich an gesunde Menschen, die ihr Essverhalten verändern und Mangel- und Fehlernährung vermeiden möchten und dient der Vorbeugung ernährungsbedingter Erkrankungen.

Wichtig: Die Ernährungsberatung wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Primärprävention (§20 SGB V) unterstützt. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ich erfülle die geforderten Qualifikationen!

 

Einzelberatung

Individuelle Beratung auf Sie persönlich abgestimmt

 

Gruppenberatung

Sie haben Freunde oder Bekannte, die sich mit Ihnen zum gleichen Thema beraten lassen möchten?
Dann biete ich Ihnen eine Beratung als Kleingruppe an (3 – 5 Personen)