Seit über 20 Jahren Ihre Expertin für Ernährungstherapie

Die Ernährungstherapie ergänzt die medizinische Behandlung bei ernährungsbedingten Erkrankungen

Ziele der Ernährungstherapie:

  • Positive Beeinflussung der Grunderkrankung durch ernährungstherapeutische Interventionen

  • Linderung der Beschwerden und Reduktion des Medikamentenverbrauchs

  • Positive Beeinflussung der Blutwerte

  • Vorbeugen von Verschlechterung/Komplikationen

  • Unterstützung der Heilung/Verbesserung der Lebensqualität
     

Gastroenterologie

Allergologie

Innere Medizin

Kardiologie

Onkologie

Weitere 

Indikationen

  • Gastroenterologie und Allergologie
    • Gastritis, Reflux/GERD, Reizmagen
    • Darmerkrankungen, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Reizdarm, Divertikulose, Kurzdarmsyndrom
    • chronische Obstipation, chronische Diarrhoe
    • Lebensmittelallergien
    • Lebensmittelunverträglichkeiten
      • Laktose-, Histamin-, Sorbitintoleranz, Fruktosemalabsorption etc.
    • Zöliakie
       
  • Innere Medizin/Kardiologie
    • Fettstoffwechselstörungen (Hypercholesterinämie, Hypertriglyceridämie, Dyslipoproteinämie, u. a.)
    • Pankreas-, Leber- und Gallenerkrankungen, Fettleber
    • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
    • Insulinresistenz
    • Diabetes mellitus
    • Rheuma, Gicht, Hyperurikämie
    • Osteoporose
       
  • Onkologie
    • Unterstützende Ernährungstherapie bei Krebserkrankungen
    • Mangelernährung
       
  • Weitere Indikationen
    • Untergewicht/Mangelernährung/Fehlernährung
    • Übergewicht/Adipositas
    • Beratung vor und nach bariatrischer OP
    • Lipödem
    • Kau- und Schluckstörungen

Falls Sie ihre Diagnose nicht finden, sprechen Sie mich gerne an!

Bezuschussung durch die Krankenkassen

Die individuelle Ernährungstherapie kann bei einer vorliegenden Erkrankung als "ergänzende Leistung zur Rehabilitation" (§43 SGB V) in Anspruch genommen werden. 

Die Krankenkassen können die Kosten bezuschussen, wenn qualifizierte Fachkräfte die Ernährungstherapie durchführen. 

Ich erfülle die geforderten Qualifikationen!  

 

Meine Qualifikationen
 

Ablauf der Ernährungstherapie

In einem kostenlosen und für Sie unverbindlichen Telefongespräch sprechen wir über ihr Anliegen und die damit verbundenen Details

  • Diagnoseklärung, welche medizinische Diagnose wurde gestellt
  • Allgemeine Informationen zum Ablauf einer Ernährungstherapie
  • Erläuterung Kostenzuschuss durch die Krankenkassen
  • Besprechung persönlicher Fragen und Anliegen
  • Im Nachgang Erstellen und Zusenden des Kostenvoranschlages zur Weiterleitung an die Krankenkasse
     

Melden Sie sich zur Terminvereinbarung gerne telefonisch oder per Mail bei mir

  • Festlegen eines Termins für das Anamnesegespräch
  • Zusenden einer Mail mit der Terminbestätigung, allen beratungsrelevanten Unterlagen (Beratungsvereinbarung, Datenschutzformular, Vordruck Ernährungsprotokoll, Vordruck Medikamentenplan, u. a.) und weiteren Informationen, damit Sie wissen, welche Unterlagen Sie zu unserem ersten Gespräch mitbringen sollten.
     

Das Anamnesegespräch dauert in der Regel 60 Minuten und umfasst folgende Inhalte

  • Ausführliche Anamnese
  • Sichtung und Auswertung von Labordaten, Arzbriefen, Erfassung von evtl. zu berücksichtigenden Begleiterkrankungen
  • Erfassung der individuellen Ernährungs- und Lebenssituation
  • Erstellung der Ernährungs-Diagnose/n
  • Planung der individuellen Ernährungsinterventionen
     

In der Regel ergeben sich 4 Folgeberatungen. Die notwendige Anzahl hängt von der gestellten Diagnose ab und wird mit Ihnen im Anamnesegespräch besprochen.

  • Umsetzung der individuellen Ernährungsinterventionen gemäß gestellter Diagnose
  • Ernährungsumstellung
  • Vermittlung von Hintergrundinformationen, Zusammenhängen
  • beratende Unterstützung bei der Umsetzung im Alltag
  • Motivation zur Umsetzung einer bedarfsgerechten Ernährung
  • u. a.
     

Impressionen aus meiner Praxis

FAQ

Ja, ich bin von den Krankenkassen anerkannt. Durch meine Zertifizierung bei E-Zert, DAAB, VDOE, QUETHEB erfülle ich alle Voraussetzungen.

Ziel → Gesund bleiben - Die Ernährungsberatung richtet sich vor allem an Einzelpersonen , Familien und Gruppen, die Informationen über Ernährung, gesunden Lebensstil und individuelle Beratung zur Stärkung ihrer Gesundheitsressourcen wünschen. Präventive Beratungen (§ 20 SGB V)

Ziel → Gesund werden - Die Ernährungstherapie richtet sich an Personen, die eine Krankheit oder Begleiterscheinungen haben, deren Symptome durch eine Veränderung der Ernährung positiv beeinflusst werden können. Therapeutische Beratungen (§ 43 SGB V)
 

Nach unserer Terminvereinbarung erhalten Sie eine Bestätigungsmail von mir. Dort sind alle Unterlagen aufgelistet, die Sie zu unserem Erstgespräch mitbringen sollten.

Das Anamnesegespräch und der 1. Folgetermin finden im Abstand von 1 Woche bis 10 Tagen statt. Die weiteren Folgetermine finden in der Regel  im Abstand von 4 Wochen statt, es sei denn Sie wünschen eine engere Taktung. 
 

Hier hilft Ihnen die Ernährungsplattform „E-Zert“. Die dort gelisteten Ernährungstherapeuten haben eine qualifizierte Ausbildung/Studium. Sie nehmen kontinuierlich an zertifizierten Weiterbildungen teil. Auch die Berufsverbände (VDOE, VDD) listen Ernährungstherapeuten. 
Bei Fragen zu Lebensmittelunverträglichkeiten bzw. Lebensmittelallergien finden Sie qualifizierte Therapeuten/innen auf der Seite des „Deutschen Allergie und Asthmabundes“ (DAAB)
 

Ja, das ist möglich. Präventive Ernährungsberatung benötigt keine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“. 
Wenn eine medizinische Diagnose vorliegt und Sie die Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse beantragen möchten, benötigen sie eine Notwendigkeitsbescheinigung.
 

Ja, die Krankenkassen übernehmen die Kosten anteilig. Je nach Vertrag ist auch eine komplette Kostenübernahme möglich. Fragen Sie bei ihrer Krankenkasse nach.

Die Kostenerstattung der Ernährungstherapie ist eine „Kann-Leistung“ Ihrer Krankenasse. Nach der  Einreichung des von mir erstellten Kostenvoranschlags, erhalten Sie Auskunft über die Zuschusshöhe Ihrer Kasse.
 

Die „ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ bescheinigt die medizinische Notwendigkeit der ernährungstherapeutischen Beratung. Sie wird durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt ausgestellt bei vorliegenden ernährungsassoziierten Erkrankungen.

Das hängt von der gestellten medizinischen Diagnose und den damit verbundenen individuellen Fragestellungen ab.

In der Regel werden 5 Beratungstermine (Anamnesegespräch und 4 Folgetermine) vereinbart. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen weitere Beratungstermine nötig sind, da multiple Erkrankungen vorliegen oder aber ein höherer Beratungsaufwand bei der Umsetzung im Alltag nötig ist.

Nach dem Anamnesegespräch kenne ich ihre Wünsche und Bedürfnisse, kann die vorliegende Situation gut einschätzen und Ihnen die geplanten Beratungseinheiten erläutern.
 

Die therapeutische Beratung erkrankter Menschen erfordert Fachkompetenz. Allgemeine Aussagen oder das verteufeln bzw. hervorheben einzelner Lebensmittel sind nicht zielführend!
Eine qualifizierte Beratung sollte immer die individuellen Bedürfnisse der Patienten beachten, produktneutral und unabhängig sein und sich an den aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien orientieren. Der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln oder anderen Pülverchen ist zertifizierten Therapeuten nicht gestattet!
 

Ja, Sie können die BIA-Messung unabhängig von einer Beratung in Anspruch nehmen.